Willkommen in unserer Hausarztpraxis
Krankenkasse verweigert Zahlung von COVID-Impfungen vor 1.10.24
Da sich die Krankenkassen erst ab dem 1.10. auf ein Honorar für die COVID-Impfungen einigen konnten, gehen wir Hausärzte leider leer aus: Insgesamt 138 COVID-Impfungen, die unsere Praxis von Mitte August bis 30.09. verabreicht hat, werden uns nicht vergütet.
Uns war das Risiko bewusst, dass wir es ggf. nicht bezahlt bekommen, aber es war für uns ethisch nicht vertretbar, die Impfungen um 6 Wochen aufzuschieben, da die Coronawelle bereits Mitte August begonnen hatte.
Ein weiteres Beispiel dafür: Die Krankenkassen denken primär ans Geld und nur an zweiter Stelle an Ihre Gesundheit.
Uns war das Risiko bewusst, dass wir es ggf. nicht bezahlt bekommen, aber es war für uns ethisch nicht vertretbar, die Impfungen um 6 Wochen aufzuschieben, da die Coronawelle bereits Mitte August begonnen hatte.
Ein weiteres Beispiel dafür: Die Krankenkassen denken primär ans Geld und nur an zweiter Stelle an Ihre Gesundheit.
Umstellung auf elektronische Dienste
Das Privatrezept wird auch weiterhin auf Papier ausgedruckt.
Ab Frühjahr 2025 wird die elektronische Patientenakte eingeführt. Ich empfehle die Verwendung dieses nützlichen Instruments. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier:
AKTUELLES
Impfungen gegen Infektionen der Atemwege: Grippe, COVID, RSV
(zusätzliche Informationen im MediBlog)
1. Grippe (Influenza):
Menschen ab 60 Jahren sowie allen mit Risikoerkrankungen (z.B. Diabetes) wird eine jährliche Impfung im Herbst, optimalerweise im Oktober/November empfohlen.
2. COVID ("Corona"):
Menschen ab 60 Jahren sowie alle mit Risikoerkrankungen (z.B. Diabetes) haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe, daher ist hier eine jährliche Impfung im Herbst empfohlen.
COVID verursacht noch immer die meisten Krankenhausaufnahmen, daher denken Sie beim Impfen bitte primär an COVID und danach an die anderen Impfungen, auch wenn wir das Thema vielleicht nicht mehr hören können (frei nach Prof. Sandra Ciesek: "Wir sind mit dem Virus fertig, aber das Virus noch nicht mit uns.").
Bei insgesamt fast 4000 COVID-Impfungen in unserer Praxis gab es keinerlei bedenkliche Nebenwirkungen. Hingegen haben mehrere Dutzend meiner Patienten infolge einer COVID-Infektion einen bleibenden gesundheitlichen Schaden erlitten oder sind verstorben, zuletzt im Dezember 2023.
Wir werden immer den aktuellsten Impfstoff (derzeit KP.1) der Firma Biontech für die COVID-Impfung verwenden.
Wir empfehlen, COVID- und Grippe-Impfung zeitgleich verabreichen zu lassen (siehe CDC und ECDC). Die Sicherheit dieses Vorgehens wurde in Studien bestätigt (siehe hier und hier).
3. RSV ("Respiratorische Synzytial-Viren").
Seit kurzem gibt es endlich eine Impfung gegen RSV. Menschen ab 75 Jahren sowie alle mit schweren Risikoerkrankungen (z.B. schwerer Diabetes) ab 60 Jahren haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe, daher ist hier eine einmalige Impfung empfohlen.
Die Impfung kann aktuell nur auf Privatrezept verordnet werden (ca. 200 €), muss aber laut KV Hessen von Ihrer Krankenversicherung immer erstattet werden, da die Impfung von der Impfkomission empfohlen ist. Sobald die Impfung "automatisch" von Ihrer Versicherung getragen wird, teilen wir dies hier auf unserer Homepage mit.
Mehr Informationen zu diesem für viele unbekannten Virus finden Sie im RKI-Ratgeber RSV sowie ganz ausführlich im RKI-Bulletin.
Allgemeine Informationen zu gesundheitlichen Themen finden Sie auf dem Portal der Bundesärztekammer.
Impfung gegen MPX ("Affenpocken"):
Epidemiologen u.a. der WHO gehen davon aus, dass eine erneute Welle möglich ist. Daher gilt auch weiterhin eine Empfehlung zur Impfung für entsprechende Risikogruppen. Die Impfung wird weiterhin durch das Gesundheitsamt Wiesbaden durchgeführt. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns zwecks Vermittlung. Dieser Service ist ausschließlich für Patienten unserer Praxis gedacht.
Patienten, die bereits gegen die echten Pocken (nicht Windpocken) geimpft sind, haben einen ausreichenden Schutz und werden nicht gegen Affenpocken geimpft.
Wiesbaden, 29.11.2024
Urlaubsregelung
Urlaub 2024:
23.12.-03.01.25
Urlaub 2025:
21.2.
7.-18.4.
2.5., 30.5., 20.6.
14.-25.7.
6.-17.10.
22.12.25-2.1.26
Ihr Praxisteam
Wiesbaden, 23.11.2024